Rechte:
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Der Schülerrat hat das Recht sich im Kreis der Erwachsenen eine/n Berater/-in zu suchen (Lehrer/-innen, Eltern, Schulsozialarbeit).
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Dem Schülerrat muss ein Arbeitsraum zur Verfügung gestellt werden .
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Materialien, die für die Arbeit des Schülerrates notwendig sind, müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden .
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Anträge des Schülerrates an die Gesamtkonferenz müssen angehört werden
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Der Schülerrat hat das Recht Beschlüsse zu fassen.
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Der Schülerrat hat das Recht alle Informationen zu erhalten, die für SV-Arbeit wichtig sind.
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Der Schülerrat hat das recht auf Anhörung und Erörterung vor grundsätzlichen Entscheidungen.
Pflichten:
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Die Vertretung der Klasse in der Schule
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Die regelmäßige Teilnahme an den Schülerratssitzungen und Klassenkonferenzen
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das Weitertragen von Wünschen und Kritik an Lehrer und Schulleitung
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die Vermittlung bei Konflikten zwischen Lehrer und Schüler, aber auch bei Streitigkeiten in der Klasse
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das regelmäßige Informieren über den Vertretungsplan und das Weitergeben der Informationen an die Mitschüler
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Person des Vertrauens zu sein