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Rechte:

  • Der Schülerrat hat das Recht sich im Kreis der Erwachsenen eine/n Berater/-in zu suchen (Lehrer/-innen, Eltern, Schulsozialarbeit).
  • Dem Schülerrat muss ein Arbeitsraum zur Verfügung gestellt werden .
  • Materialien, die für die Arbeit des Schülerrates notwendig sind, müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden .
  • Anträge des Schülerrates an die Gesamtkonferenz müssen angehört werden
  • Der Schülerrat hat das Recht Beschlüsse zu fassen.
  • Der Schülerrat hat das Recht alle Informationen zu erhalten, die für SV-Arbeit wichtig sind.
  • Der Schülerrat hat das recht auf Anhörung und Erörterung vor grundsätzlichen Entscheidungen.

Pflichten:

  • Die Vertretung der Klasse in der Schule
  • Die regelmäßige Teilnahme an den Schülerratssitzungen und Klassenkonferenzen
  • das Weitertragen von Wünschen und Kritik an Lehrer und Schulleitung
  • die Vermittlung bei Konflikten zwischen Lehrer und Schüler, aber auch bei Streitigkeiten in der Klasse
  • das regelmäßige Informieren über den Vertretungsplan und das Weitergeben der Informationen an die Mitschüler
  • Person des Vertrauens zu sein